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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Allgemeine Ambulanz Dienst GmbH
Dickenweg 25-39
14055 Berlin

Vertreten durch Geschäftsführer:
Bianca Cangiano
Rina Richter

Zusätzliche Aufsichtsbehörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,
Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung,
Puttkamerstraße 16-18, 10958 Berlin

Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: HRB 30887 B

Zusätzliche Aufsichtsbehörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,
Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung,
Puttkamerstraße 16-18, 10958 Berlin

Verantwortlich für diese Webseite ist:
Bianca Cangiano
Dickensweg 25-39
14055 Berlin

Sie erreichen uns unter:
Zentrale Rufnummer: 030 – 19 206
24 Stunden/Tag
Telefax Leitstelle: 030 – 304 03 51

Büro/Rechnungswesen: 030 – 300 990 56
Telefax Rechnungswesen: 030 – 300 990 58
E-Mail: info@adg-ambulanz.de

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Krankentransport

Dies sind die Bedingungen, unter denen das nachfolgend genannte Unternehmen Krankentransporte fur gesetzlich Versicherte oder fur Privatpatienten, die zum sog. Basistarif (vgl. § 12 Abs.1a VAG, § 192 Abs.7 VVG) versichert sind, durchfuhrt:

ADG Allgemeine Ambulanz Dienst GmbH
Dickensweg 25-39
14055 Berlin
(im Folgenden „das Krankentransportunternehmen“)

Bitte beachten Sie diese Hinweise, diese werden mit der Bestellung eines Krankentransportes Inhalt des
Beförderungsvertrages.

Präambel
Als Krankentransport wird die Beförderung eines Patienten in einem Krankentransportwagen bezeichnet, welcher entweder der medizinisch-fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankenkraftwagens bedarf. Der Krankentransport ist auch dann einzusetzen, wenn ein solcher Bedarf während der Beförderung auftreten kann. Den betreuungsbedürftigen Patienten sind solche Patienten, die an einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit leiden, gleichgestellt. Das Krankentransportunternehmen führt ausschließlich Krankentransporte auf der Grundlage dieser Bedingungen durch. Es setzt weder Mietwagen noch Taxi ein. Ausgeschlossen ist auch die Beförderung mit sog. Miet-Liegewagen, Tragestuhlwagen o.ä.

Aufsichtsbehörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Puttkamerstraße 16-18
10958 Berlin

§ 1 Grundsätze
(1) Das Krankentransportunternehmen ist Vertragspartner der gesetzlicher Krankenkassen nach § 133 SGB V und erbringt Leistungen nach dem Rettungsdienstgesetz.
(2) Das Krankentransportunternehmen ist im Besitz einer Genehmigung zur Durchführung von Krankentransport nach dem Berliner Rettungsdienstgesetz.
(3) Es gilt, dass nur dann ein Anspruch des Fahrgastes gegen die Krankenkasse auf Krankentransport besteht, wenn die Beförderung im Zusam¬menhang mit einer Heilbehandlung der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend dem Sozialgesetzbuch 5 steht und dass die Beförderung für die Durchführung der Heilbehandlung aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist. Hierüber muss vor dem Einsatz eine vollständig ausgefüllte und vertragsärztlich unterzeichnete Verordnung für einen Krankentransport auf dem Verordnungsblatt (sog. Muster 4) ausgestellt worden sein. Außerdem muss vor dem Einsatz eine Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse vorliegen. Sie ist dem Begleitpersonal vorzulegen. Die durchgeführte Beförderung ist auf der Rückseite der Verordnung vom Fahrgast oder von einem Vertreter zu quittieren.
(4) Liegt dem Krankentransportunternehmen vor dem Einsatz die Verordnung (Muster 4) oder die Genehmigung der Krankenkasse nicht vor, wird es im Auftrag und auf Kosten des Fahrgastes oder des den Einsatz auslösenden Auftraggebers tätig.
(5) Wird für den bestellten Krankentransport keine Verordnung oder keine ggf. erforderliche Krankenkassengenehmigung vorgelegt, handelt es sich um eine Beförderung auf eigene Rechnung. Selbstverständlich leistet Ihr Krankentransportunternehmen auch solche Einsätze gern und führt sie in der gesetzlich geforderten hohen Qualität aus.
(6) Wird die erforderliche Verordnung oder die notwendige Vorabgenehmigung nachgereicht, bleibt es dem Krankentransportunternehmen überlassen, mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen, der Anspruch gegen den Auftraggeber bleibt aufrecht erhalten.

§ 2 Forderungen, Zahlungen
(1) Die Vergütung für die durchgeführte Leistung wird mit Erreichen des Fahrzieles sofort fällig.
(2) Wird der Einsatz auf Rechnung vergütet, ist die Zahlung binnen 21 Tagen nach Versand der Rechnung zu zahlen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schuldner mit der Zahlung der Vergütung auch ohne Mahnung in Verzug tritt, wenn die Vergütung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht bezahlt worden ist. Als Zugangsdatum gilt grundsätzlich der dritte Werktag nach Versand der Rechnung. Das Krankentransportunternehmen kann nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen, der Schuldner gerät dann mit Zugang der Mahnung in Verzug. Mahnkosten in Höhe von 15,00 € pro Anschreiben, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins sowie Inkasso- und Rechtsanwaltskosten gehen zulasten des Schuldner Gegenüber Schuldnern, die nicht Verbraucher sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins erhoben.
(3) Das Krankentransportunternehmen ist berechtigt, Forderungen an ein externes Rechenzentrum abzutreten. Dem Patienten entstehen hierdurch keine Zusatzkosten. Das Unternehmen kann nur solche Daten an die zur Abrechnung hinzugezogenen Vertragspartner weitergeben, die für die Durchführung der Abrechnung zwingend erforderlich sind.

§ 3 Entgelte für Krankentransport
Das Krankentransportunternehmen hat für die von ihm angebotenen Leistungen eine Preisliste erstellt. Sie ist auf der oben genannten Internetseite des Krankentransportunternehmens einzusehen oder kann telefonisch angefordert werden.

§ 4 Haftung
(1) Das Krankentransportunternehmen haftet bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Inhabers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.
(2) Für Schäden an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper und Gesundheit haftet das Krankentransportunternehmen nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seines Inhabers, dessen gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.

 

Nehmen Sie doch einfach Kontakt auf! Wir freuen uns auf Sie!

ADG Ambulanz Dienst GmbH

Dickensweg 25-39 | 14055 Berlin

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